Abstimmung Gegner der Atomausstiegsinitiative warnen vor Chaos – sonderlich begründet scheint das nicht

Von Fabian Hock

«Chaos» ist eines jener Worte, die man im Zusammenhang mit einem Atomkraftwerk nicht hören möchte. Geht es nach den Gegnern der Atomausstiegsinitiative, droht jedoch genau dieser Zustand, sollte die Vorlage in zwei Wochen vom Stimmvolk gutgeheissen werden. So tauften sie die Initiative «für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» kurzerhand um und warnen vor einem «chaotischen Ausstieg».

Axpo-Chef Andrew Walo warnte ebenfalls. Eine Stilllegung müsse sorgfältig geplant werden, sagte er kürzlich der «NZZ am Sonntag». «Wir reden hier von einem Prozess, der fünf Jahre dauert. Haben wir diese Zeit nicht, führt das zwangsweise zu einer chaotischen Stilllegung mit Risiken, vor denen ich als Betreiber grössten Respekt habe und bei denen ich nicht weiss, wie sie zu tragen sind.»

Die Warnung des Axpo-Chefs zielt auf das AKW Beznau, welches bei Annahme der Initiative bereits im kommenden Jahr abgeschaltet werden müsste. Fünf Jahre bis zum Abschalttermin hätte Walo damit nicht mehr. Eine entscheidende Information fehlt hier jedoch. Vor Stilllegung und Entsorgung ist nämlich noch eine weitere Phase fest eingeplant: die Nachbetriebsphase. In dieser werden die Brennstäbe heruntergekühlt und aus dem AKW ins Zwischenlager geschafft. Dazu heisst es in der jüngsten offiziellen Kostenstudie aus dem Jahr 2011, die von der Atomlobby-Organisation Swissnuclear erstellt und vom Bund geprüft wurde: «Eingehende Untersuchungen der Schweizer Werke haben ergeben, dass der Abtransport sämtlicher sich zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme im Kernkraftwerk befindlichen Brennelemente […] innerhalb von fünf Jahren möglich ist.»

Fünf Jahre Zeit

Während dieser fünf Jahre geschieht noch etwas: «Parallel zur Nachbetriebsphase laufen auch Vorbereitungen für den Rückbau. Darunter fallen zum Beispiel das Erstellen der Unterlagen zum Stilllegungsprojekt und das Erwirken der Stilllegungsverfügung.» Im Anschluss an die Nachbetriebsphase und nach Anordnung der Stilllegungsverfügung durch das zuständige Departement werde mit den Demontage- und Abbrucharbeiten begonnen.

Folgt man der aktuellen Kostenstudie, braucht es also keine fünf Jahre Vorlauf bis zum Abschalten. Vielmehr brauchen die Betreiber ab dem Zeitpunkt des Abschaltens fünf Jahre Zeit, um den Rückbau vorzubereiten. Wenn die Planungen, die für eine geordnete Stilllegung nötig sind, also gar nicht vor der Abschaltung gemacht werden müssen – wozu dann die Warnungen vor Risiko und Chaos?

Axpo-Sprecher Antonio Sommavilla betont auf Anfrage: «Bei den Risiken eines ungeplanten Ausstiegs handelt es sich vorrangig um planerische, logistische und finanzielle Risiken.» Rückstellungen würden gemäss dem gültigen Regelwerk zwar laufend getätigt, ein frühzeitiger Ausstieg wäre demnach aber mit «erheblichen Mehrkosten und Unwägbarkeiten» verbunden.

Seitens Swissnuclear heisst es: «Die Kostenstudie 2011 geht von einer geordneten Ausserbetriebnahme nach
50 Jahren aus.» Dadurch seien die einzelnen Etappen (Nachbetrieb, Stilllegung, Entsorgung) vernünftig planbar. «Die für den Nachbetrieb notwendigen Vorbereitungen können während des Leistungsbetriebs getroffen werden.» Der Ausstieg 2017 erlaube das nicht mehr. Weiter erklärt Swissnuclear: «Ein ungeplanter Nachbetrieb führt zu einem erhöhten Risikopotenzial und ist nicht sicherheitsgerichtet.»

Sascha Gentes vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist Inhaber des einzigen Lehrstuhls für den Rückbau kerntechnischer Bauwerke in Deutschland und kennt die Schwierigkeiten nach dem Abschalten genau. Er sagt: «Im Zusammenhang mit Kernkraftwerken ist der Ausdruck ‹chaotisch› sicher nicht richtig und irreführend.». Natürlich sei ein Rückbau beziehungsweise eine Stilllegung bei längerfristiger Planung einfacher zu handhaben. Positiv wirke sich dies etwa auf den Personaleinsatz, das Abfallmanagement und die Terminplanung aus. «Damit verbunden sind natürlich auch geringere Kosten, da schon mit den entsprechenden Genehmigungen in den letzten geplanten Betriebsjahren begonnen werden kann.» Kurzum: «Die Stilllegung eines Kernkraftwerks bedarf einfach aufgrund der Gesetze und Vorgaben einer sehr langwierigen Genehmigungsplanung, die besser organisiert und vorbereitet werden kann, wenn der Ausstieg sich auf mehrere Jahre verteilt.» Ein Vorlauf von zwei bis fünf Jahren sei wünschenswert. Allerdings, fügt Gentes an: «Mit der Sicherheit der Kernkraftwerke hat ein sofortiger Ausstieg aber sicher weniger zu tun.»

Die Befürworter der Initiative haben ohnehin kein Verständnis für die Warnungen von Axpo und Co. Stefan Füglister, Atomkraft-Experte bei Greenpeace, sagt: «Ein AKW-Betreiber muss jederzeit fähig sein, den Kern komplett zu entleeren.» Bei Beznau I sei das kürzlich sogar gemacht worden. «Wenn sie jetzt sagen, das gebe ein Chaos, dann haben sie nicht die richtige Sicherheitskultur in ihrem Werk.» Füglister wirft den AKW-Betreibern zudem ein falsches Spiel vor: «Wenn es um die Beiträge für den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds geht, will man möglichst wenig einzahlen und beruft sich dabei auf die grosse Erfahrung auch aus Deutschland. Wenn es dann aber konkret wird, dann wird plötzlich alles unglaublich kompliziert.»

Überschaubares Risiko

Geht man davon aus, dass ein grosser Teil der Stilllegungs- und Rückbauplanungen, wie laut Kostenstudie vorgesehen, ohnehin während der Nachbetriebsphase geschieht, scheint das finanzielle Risiko beim Verzicht auf die vorgezogenen Planungen einigermassen überschaubar.

Kommt hinzu, dass kein Werk im Voraus weiss, wie lange es läuft. Das lässt sich derzeit in Beznau beobachten. Beznau I steht seit rund 20 Monaten still. Ob das Ensi, das für die Aufsicht über die Kernanlagen in der Schweiz zuständig ist, das AKW überhaupt wieder ans Netz lässt, ist unklar. Sollte das Ensi die Wiederaufnahme des Betriebs verweigern, müssten Stilllegung und Rückbau auch ohne grosse Vorlaufzeit organisiert werden. «Axpo würde in diesem Falle alles daransetzen, einen möglichst geregelten Prozess zu gewährleisten», sagt Sprecher Sommavilla. Die Planung einer geordneten Stilllegung nehme «erfahrungsgemäss drei bis fünf Jahre in Anspruch», fügt er an.

Text in der Aargauer Zeitung